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Zum einen Verweisen wir hier auf die Vereinssatzung des Vereins.

Über dies bitten wir um die Achtung folgender Punkte:

Wir verfolgen gemeinnützige Zwecke.
Wir sind keine Gaststätte und verfolgen keine Gewinninteressen. Getränke und Speisen werden veranstaltungsbegleitend und zum günstigsten Preis  angeboten. 

Wir verstehen uns als Anlaufpunkt für Larper und Interessierte. Durch die Tätigkeit der Gruppe soll die Kommunikation der Community untereinander und darüber hinaus unterstützt, Raum für Entspannung geboten und durch ein Kulturangebot der Alltag bereichert werden. Dabei wird Integration und die Unterstützung der Interessengemeinschaft forciert. 

Wir unterstützen die Ziele und vorrangig die Kulturarbeit des Tauchaer Rittergutsschlossverein ev. mit Larpveranstaltungen und Programmbeiträgen im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Bei Verstößen gegen die Statuten unserer Gruppe, die Hausordnung des Vereins oder vorsätzlicher Schädigung des Vereins, oder der Gruppe kann ein Hausverbot/ Veranstaltungsauschluss erteilt werden. Es besteht kein Anrecht auf Teilnahme zu Veranstaltungen.

 

§ 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit
 
(1) Der Zweck des Vereins ist in Übereinstimmung mit dem Stadtleitbild Taucha 2005 die Förderung der Erhaltung, Sicherung, Sanierung und Entwicklung des unter Denkmalschutz stehenden Schlosses mit Lage in 04425 Taucha, Haugwitzwinkel 1.
 
(2) Der Verein strebt nicht die direkte Beteiligung an den geplanten Rekonstruktions- und Erhaltungsmaßnahmen an. Er verwirklicht seinen Zweck vornehmlich durch eine eigenständige rege Öffentlichkeitsarbeit (publizistisch, Veranstaltungen etc.) für das Schloss sowie durch Sammlung und Entgegennahme von Spenden für die dazu erforderlichen Maßnahmen.
 
(3) Der Verein will dabei insbesondere bei der Bevölkerung das Interesse für die Geschichte des Schlosses als Keimzelle der Stadt wecken und die Nutzung für die Allgemeinheit fördern. Sanierungs- und Entwicklungskonzepte werden vom Verein unterstützt. Er arbeitet diesbezüglich eng mit dem Eigentümer zusammen.
 
(4) Im Rahmen der Sanierung und Entwicklung des Schlosses Taucha soll gleichfalls erreicht werden, die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer engeren Heimat zu vertiefen und persönliches Mittun bei der Sammlung, Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Zeugnissen der Geschichte zu ermöglichen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
 
(5) Der Verein ist zur Erfüllung der Aufgaben gemäß seinem Zweck selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Durch den unter § 2 (1) genannten Zweck verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
 
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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